Service
Zu den Leistungen von IVOC‑X® gehören umfangreiche Services für den vollständigen Produktlebenszyklus – von der Analyse über die Installation, die Betreuung des Betriebs bis zum Recycling am Produktlebensende.
Contracting
Über Miet- und Leasingverträge sowie Performanced-Based-Contracting können maßgeschneiderte kundenspezifische Lösungen erarbeitet werden. IVOC‑X freut sich auf Ihre Anfrage.
Schnelle Installation
Standardsysteme liefern wir innerhalb weniger Wochen nach Auftragserteilung – erfragen Sie gern die aktuellen Verfügbarkeiten.
Wartung
IVOC‑X® bietet Ihnen einen vollständigen Service und für Ihre Bedürfnisse passende Wartungsverträge, um den dauerhaften, zuverlässigen Betrieb der Systeme zu garantieren. Ausschließlich hochwertigste Komponenten und ein materialschonender, intelligenter thermischer Aufbau sorgen für lange Wartungsintervalle.
Industrie 4.0 incl.
Durch integrierte Sensorik vermeiden Luftreinhaltungssysteme von IVOC‑X® unnötige präventive Wartung und bieten die Möglichkeit der kostengünstigeren, bedarfsgerechten Wartung. So verbessert sich die Performance der IVOC‑X®-Systeme zusätzlich im Vergleich zum Wettbewerb. Durch Online-Monitoring können Anlagenparameter live erkennt und im Bedarfsfall durch unser Team per Fernwartung angepasst oder ein Vor-Ort-Service ausgelöst werden.
Service, wenn Sie ihn brauchen
Im Bedarfsfall sorgen unsere geschulten Servicetechniker für einen schnellen und reibungslosen Ablauf bei Ihnen vor Ort.
Im Servicefall erreichen Sie uns unter: +49 (0) 3641 • 55 94 650
Förderung
Die Technologien und Systeme von IVOC‑X® bieten Ihnen einen erheblichen Innovationssprung und können daher durch verschiedene Förderinstrumente bezuschusst werden. Damit profitierten Sie nicht nur von niedrigen Betriebskosten über die Systemlebenszeit, sondern auch von nochmals reduzierten Investitionskosten.
Selbstverständlich beraten wir Sie zu geeigneten Fördermöglichkeiten und begleiten Sie im Beantragungsprozess.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Förderoptionen Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass
Modul 1: Querschnittstechnologien
Hocheffiziente Technologien und Prozesse, Förderung von Einzelmaßnahmen (z. B. elektr. Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen)
Förderanteil: 30 %, für kleine und mittlere Unternehmen 40 %
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Optimierung von Produktionsanlagen und ‑prozessen (u. a. Abwärmenutzung) auf Basis eines Einsparkonzepts
Förderanteil: 30 %, für kleine und mittlere Unternehmen 40 %
Fördersumme: max. 500 €/t CO2, für kleine und mittlere Unternehmen max. 700 €/t CO2
Förderoption Zuschuss nach Wettbewerb
BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz (Nachfolgeprogramm zu „STEP up!“)
Projekte zur energiebezogenen Optimierung von Produktionsanlagen und ‑prozessen (u.a. Abwärmenutzung, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien) mit einer Amortisationszeit (ohne Förderung) von mindestens 4 Jahren. Zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist die Fördereffizienz, d.h. die je Euro Förderung erreichte jährliche CO2-Einsparung.
Förderanteil: max. 50% der förderfähigen Kosten
Fördersumme: max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben
- BAFA Programm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“
- Bund unterstützt Klimawende mit Investitionen in innovative Luftreinigungssysteme
- ideal für IVOC‑X® – Systeme nutzbar
- durch Investition in neue Technik Steigerung der Energieeffizienz & Nachhaltigkeit
- De-minimis Beihilfe mit Förderanteil bis zu 100.000 € bzw. 30% vom Gesamtinvest
Beispielkalkulation 30% Förderungszuschuss auf die Gesamtinvestition | |
Investitionssumme | 250.000 € |
Förderung | -75.000 € |
Kosten Energieberater (60% förderfähig BAFA) | 2.000 € |
tatsächliche Investionssumme | 177.000 € |
Die Investitionsentlastung beträgt 73.000 €.
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beratung sowie die sich daraus ergebenden Investitionen über einen Zuschuss (projektbezogene Anteilsfinanzierung). Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
KMUs können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die maximale De-minimis Grenze liegt bei 200.000€ Fördermittelanteil pro Unternehmen.
Gesetzliche Grundlagen
Je nach Schadstoff, Emissionsquelle, Einsatzfeld und Anwendungsbereich sind unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Vorschriften anzuwenden.
Zu den wesentlichen Vorgaben und Gesetze zählen: